Dienstag, 26. November 2013

Bauer/Krieger/Arnold, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge

Im Dezember 2013 erscheint: Bauer / Krieger / Arnold, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge Arbeits-, gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Hinweise zur einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen 9. Auflage 2014. Buch. XXXIV, 747 S. In Leinen, C.H.BECK ISBN 978-3-406-65242-4 16,0 x 24,0 cm, 69 €
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Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sind als schnelles und zweckmäßiges Mittel des Interessenausgleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach wie vor die Alternative zur risikoreichen Kündigung. Dieses Handbuch gibt rechtliche und taktische Ratschläge zu allen Problemen der einvernehmlichen Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Zahlreiche Beispiele und Muster tragen zur Verständlichkeit des Werkes bei. Vorteile auf einen Blick Formulierung von Aufhebungsverträgen Hinweis auf das in der Praxis Übliche ausführliche Erläuterungen, Praxisbeispiele, Warnhinweise und Musterformulierungen zu allen Facetten der Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen Die 9. Auflage berücksichtigt bzw. vertieft die seit Erscheinen der Vorauflage eingetretenen aktuellen Entwicklungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung, u.a.: zum Schwerpunkt: "Spielregeln" für die Beendigung der Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern sowie umfassend zum Arbeitslosengeld zu den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen, die bei der Aufhebung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen zu bedenken sind zu den Maßstäben, welche Abfindungen an Organmitglieder gezahlt werden können zum Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen freiwillige Abfindungsprogramme bei Umstrukturierungen Die Autoren zählen auf Grund ihrer anwaltlichen Tätigkeit und ihrer entsprechenden Publikationen zu den renommiertesten Arbeitsrechtlern Deutschlands und sind laufend mit der Verhandlung und dem Abschluss von Aufhebungsverträgen befasst. Damit gehören sie zu den bundesweit ausgewiesenen Top-Experten des Arbeitsrechts. Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Personalleiter und -sachbearbeiter, Mitarbeiter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Betriebsratsmitglieder, Richter. Last but not least: Betroffene Arbeitnehmer und Organmitglieder. Von Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Steffen Krieger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale), Fachanwalt für Arbeitsrecht

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