Freitag, 4. Oktober 2013

Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch 15.A. 2013

Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch. Systematische Darstellung und Nachschlagewerk für die Praxis 15., neu bearbeitete Auflage 2013. Buch. LXXIX, 3034 S. Gebunden C.H.BECK ISBN 978-3-406-64572-3 Format (B x L): 16,0 x 24,0 cm Gewicht: 2355 g, 109 €
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Dieses erfolgreiche Handbuch erläutert kompakt und übersichtlich alle wichtigen Themen im Arbeitsrecht. Die systematische Darstellung bündelt die verstreuten Vorschriften und zeigt ihr Zusammenwirken in der betrieblichen Praxis auf. Schwerpunkte sind: das Individualarbeitsrecht mit der AGB-Kontrolle, dem Antidiskriminierungsrecht und Kündigungsschutz die betriebliche Altersversorgung die Arbeitnehmerüberlassung der Anspruch auf Mindestlohn die Darstellung des Koalitions-, Arbeitskampf- und Tarifrechts das Betriebsverfassungsrecht und das Sprecherausschussgesetz eine Erläuterung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bezügen sowie des Lohnpfändungsrechts Die Vorteile des Arbeitsrechts-Handbuchs: das gesamte deutsche Arbeitsrecht mit europarechtlichen Bezügen systematisch gegliedert in einem Band und als Besonderheit: eine systematische Darstellung des Personalvertretungsrechts des Bundes und der Länder Der Schaub in 15. Auflage verarbeitet alle Gesetzesänderungen und die bis April 2013 veröffentlichten Entscheidungen des BAG und EuGH. Gesetzesänderungen, wie etwa durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und das Familienpflegezeitgesetz, werden ebenso gründlich systematisch abgehandelt wie z.B. die Auswirkungen der Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG. Bearbeitet von RiBAG Prof. Dr. Ulrich Koch, RiBAG Dr. Rüdiger Linck, RiBAG Dr. Jürgen Treber und VPräsLAG Hinrich Vogelsang. Information zu den Verfasserm Begründet von Dr. h.c. Günter Schaub†, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.. Bearbeitet von Prof. Dr. Ulrich Koch, Richter am Bundesarbeitsgericht, Dr. Rüdiger Linck, Richter am Bundesarbeitsgericht, Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht, und Hinrich Vogelsang, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

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